Lohn- und Finanzbuchhaltung
Die Anfertigung der monatlichen Lohnabrechnung erfordert umfassende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und ist überdies zeitkritisch. Die Buchführung Ihrem Steuerberater zu überlassen, ist die beste Voraussetzung, um Steuersparmöglichkeiten im laufenden Jahr aufzudecken. Auch verringert sich der Arbeitsaufwand für den Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Legen Sie Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung deshalb in unsere Hände. Wir übernehmen ua für Sie :
- Einrichtung der Lohnbuchführung
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Beitragsnachweise
- An- und Abmeldung von Arbeitnehmern zur Krankenkasse und Rentenversicherung
- Meldungen und Bescheinigungen für Berufsgenossenschaften, Arbeitsämter, Krankenkassen und Finanzämter
- Vermögenswirksame Leistungen
- Betreuung und Teilnahme bei Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
- Beratung bei geringfügig Beschäftigten (400 € Jobs bzw. Minijobs)
- Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit
- Berechnung der Arbeitgebergesamtbelastung
sowie
- Umsatzsteuervoranmeldungen